Die eigene Website – Der Patientenmagnet

Patienten legen das wichtigste Gut in Ihre Hände: Ihre Gesundheit. Das Vertrauen zwischen Patient und Heilpraktiker ist ein wichtiger Faktor im Genesungsprozess. Nur wer seinem Heilpraktiker vertraut, kann sich gelassen auf die Therapie einlassen. Deshalb machen es sich viele Personen bei der Auswahl des richtigen Heilpraktikers schwer und suchen im Internet. Und genau dort sollten Sie sich bestmöglich präsentieren, wie Ihr neuer Kunde/Patient es am besten/sympathischsten empfindet.

Lassen Sie sich finden

Eine eigene Homepage unverzichtbar, wenn Sie mitspielen wollen. Informationen über Krankheiten, Behandlungen & Co werden dabei immer zuerst gegoogelt. Google ist dabei der einflussreichste Partner. Sind Sie dort nicht zu finden, existieren Sie nicht. Im Gegensatz zu Mitbewerbern, die fleißig mit ihrer Website neue Patienten bekommen.

Besondere Bestimmungen für Heilpraktiker

Als Heilpraktiker müssen Sie bei Ihrer Website noch auf wichtige Dinge achten

DSGVO & Cookies

Eine stille Einverständniserklärung bzw. eine Zustimmung, die durch das alleinige Besuchen einer Webseite rechtswirksam wird, genügt laut der DSGVO nicht mehr aus. Dies betrifft hauptsächlich Cookie-Hinweise und Cookie-Banner, die den Satz einblenden „Durch die Nutzung dieser Seite erklären Sie sich zum Einsatz von Cookies einverstanden“. Auch ein einfacher „OK“-Button zum Einverständnis des Cookie-Hinweises ist ebenfalls nicht mehr ausreichend.

Folgendes ist z.B. nicht mehr genügend:

cookie Naturheilkunde

Das Heilmittelwerbegesetz

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Das Heilmittelwerbegesetz soll in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation unabhängig davon drohen, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten. Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes sollen verhindern, dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit (Dreigliedrigkeit des Schutzzweckes) vor einer ungerechten Wettbewerbsverzerrung – beispielsweise durch irreführende Werbung. Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs– und Auskunftsansprüche.

Sie müssen Heilpraktiker neben den allgemeinen Angaben zwingend ihre exakte Berufsbezeichnung angeben, ebenso wie Tag, Ort und Behörde, vor der diese Prüfung abgelegt wurde. Des weiteren muss die vollständige Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gesundheitsamt des Praxisortes) angegeben werden sowie die Rechtsgrundlage: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGBI.III 2122-2) sowie Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (BGBI.III 2122-2-1). Fehlen diese Angaben oder sind unvollständig, kann jeder Mitbewerber Sie deswegen abmahnen. Und das kann richtig teuer werden.

Datenschutzerklärung

In der Datenschutzerklärung müssen neben den üblichen Hinweisen und Paragrafen auch seperat die Patientendaten und therapeutische Leistungen, sowie Coaching paragrafiert werden.

Tipps & Tricks

Verzeichnisse & Branchenbücher

Verzeichnisse bringen Reichweite. Je mehr Menschen Sie erreichen, desto höher ist Ihre Chance auf neue Patienten. Tragen Sie sich fleißig in Verzeichnisse ein. Die gemeinsame Reichweite verschiedener Branchenbücher ist dabei ein Schlüssel, an den niemand denkt. Denn: Die eigene Website ganz vorn zu haben ist gut, aber wenn man die komplette erste Seite bei Google besetzt, dann ist das schonmal ein Vorsprung.
Tipp: Wenn möglich, buchen Sie in Verzeichnissen ein Paket, bei dem Sie in den Suchergebnissen des Verzeichnisses ganz oben erscheinen. Verzeichnisse wie dein-heilpraktiker.com oder 11880.de bieten neben kostenlosen Einträgen auch günstige Pakete an, bei denen man gut sichtbar positioniert wird und immer auffällt, was gleich mehrere Vorteile bringt: Sie werden in der Umkreissuche ganz vorn gesehen, Ihr Eintrag fällt durch farbliche Hervorhebung auf und Sie haben zusätzliche Links bei Google über die Sie gefunden werden.

Datenschutz-Generatoren

Viele sparen sich den Weg zum Anwalt und nutzen einen Datenschutzgenerator aus dem Internet um eine Datenschutzerklärung zu erstellen. Das ist zwar eine einfache Methode und kostengünstig (kostenlos), jedoch sind Sie kein Anwalt und dürfen keine Rechtstexte erstellen. Abmahnkanzleien scannen daher oftmals Webseiten und deren Datenschutzerklärungen nach den abschließenden Sätzen dieser Generatoren wie z.B. „erstellt mit e-recht24 Datenschutzgenerator“. Wenn Sie also einen solchen Generator verwenden, seien Sie sich bewusst, dass diese keinen Ersatz für den Besuch beim Anwalt darstellen, sondern ein Muster sind, welches Sie von einem Anwalt überprüfen lassen sollten. (Steht bei legalen Generatoren auch immer in einem kleinen Vermerk irgendwo auf der Seite). So oder so sind Sie als Webseitenbetreiber verantwortlich und haftbar für Ihre Datenschutzerklärung, weshalb Sie diese immer von einem Anwalt überprüfen lassen sollten. Um die Kosten zu sparen, die ein Anwalt für die Verfassung einer Datenschutzerklärung verlangt, sind diese Generatoren natürlich prima, da der Anwalt diese nur gegenlesen sollte und nicht verfassen muss.

Author:

Daniel Wom – 32 – Bachelor Informatik & Inhaber der WOM87 Webdesign UG

„Ein zufriedener Kunde kommt wieder. Ein begeisterter Kunde bringt seine Freunde mit.“ – Meine Philosophie hat nirgendwo so toll gefruchtet, wie bei Heilpraktikern, weswegen ich mich schließlich auf diese Branche spezialisiert habe. Die Zusammenarbeit mit Heilpraktikern macht Spaß und man macht nette Kontakte, was durchaus tolle Nebeneffekte sind zwischen Zuverlässigkeit und Freundlichkeit. Tolle Kunden, tolle Menschen. Vielen Dank.

www.website-heilpraktiker.de

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