Eigenbluttherapie

1 Definition

Die Eigenblutttherapie ist ein Behandlungsverfahren aus der Alternativmedizin, bei dem Patienten eigenes Blut entnommen wird und nach unterschiedlichen Aufbereitungstechniken erneut injiziert wird.

Strikt zu unterscheiden von der Eigenbluttherapie ist die Eigenblutspende.

2 Anwendung

Die Eigenbluttherapie wird unter anderem angewendet bei:

Befürworter der Eigenbluttherapie behaupten, dass durch die wiederholten Eigenbluttherapien eine “Umstimmung des Immunsystems” erfolgt. Naturwissenschaftlich ist diese Wirkung jedoch nicht belegt.

3 Formen der Eigenbluttherapie

Es existieren eine Vielzahl von Methoden, wissenschaftliche Begründungen sind kaum vorhanden.

Unter anderem wird entnommenes Blut

Die erneute Gabe des behandelten Blutes erfolgt häufig durch intramuskuläre Injektion, selten auch intravenös. Die Eigenblutnosode stellt eine perorale Form der Eigenbluttherapie dar.

4 Kritik und Komplikationen

Als Komplikationen können vor allem allergische Reaktionen bis hin zur Anaphylaxie auftreten. Zudem kann es bei gestörter Blutgerinnung zu Komplikationen der Injektion selbst kommen (z.B. großflächige Hämatome). Bei unzureichender Sterilität können durch die verwendeten Nadeln Infektionen übetragen werden.

Wiederholte Eigenbluttherapien können zur Ausbildung von Autoantikörpern führen.

Bei Verwechslung der Eigenblutproben ist auch die Übertragung von Infektionskrankheiten analog zur Bluttransfusion möglich.[1]

5 Wirksamkeitsnachweis

Ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis der Eigenbluttherapie steht aus. Die Nichtwirksamkeit einzelner Verfahren ist hingegen durch einzelne Studien belegt oder zumindest zu hinterfragen.

Demgegenüber sind zahlreiche subjektive Äußerungen von Betroffenen vorhanden, die eine positive, jedoch unspezifische Wirkung bestätigen.

Eine kritiklose Zuwendung zur Eigenbluttherapie und der eventuelle Verzicht auf wissenschaftlich anerkannte Therapien kann zur Verschleppung und Progression von Erkrankungen führen, welche eventuell nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

6 Quellen

  1. Hochspringen Mit der Haftung wegen einer Übertragung von Hepatitis-C-Erregern bei einer Transfusion befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 17.01.2012 – VI ZR 336/10 -.

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